"Allgemeine

Das Vertragsverhältnis für die Show kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und mir zustande. Hierbei trittst Du als selbstständiger Subunternehmer für mich auf.

Wenn Du den an Dich verschickten Buchungswunsch bestätigst, gelten die hier genannten AGB verbindlich für die deinerseits bestätigte Buchung:

§ 1 Gage

  • Die Dir angebotene Gage ist ein Endpreis. Dieser ist netto und beinhaltet bereits die deinerseits anfallenden Kosten bezüglich Anfahrt und eventueller Übernachtungskosten. Demnach können im Anschluss deinerseits keine weiteren zusätzlichen Kosten an mich in Rechnung gestellt werden.
  • Die Gage wird innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Show, jedoch nicht vor Rechnungsstellung, an Dich überwiesen.
  • Du verpflichtest Dich, über die Höhe der Gage gegenüber Dritten (z.B. dem Kunden selbst, Zuschauern, anderen Künstlern etc. stillschweigen zu bewahren.
  • Bitte sende die Rechnung nach erfolgter Veranstaltung per E-Mail (ausschließlich im PDF Format) an: kontakt@chris-calvin.com
  • Bitte gebe auf Deiner Rechnung stets Deine Steuernummer (oder zusätzlich auch, falls vorhanden, Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und das Leistungsdatum an). Ferner muss Deine Rechnung natürlich alle weiteren rechtlichen Vorgaben erfüllen.
  • Nutze für die Rechnungsstellung bitte folgende Anschrift:

    Herrn
    Chris Calvin
    Im Ahlefeld 22
    53819 Neunkirchen-Seelscheid

    § 2 Stornierung & Umbuchung

    Sollte der Endkunde nach finalisierter Buchung dennoch stornieren, stehen Dir 50% der zwischen uns beiden vereinbarten Endgage zu. Es gelten hier die unter §1. aufgeführten Bedingungen. Eine finalisierte Buchung bedeutet hierbei, dass der Kunde meinen Engagement-Vertrag, welchen ich ihm nach Bestätigung deinerseits an mich bezüglich des durch mich an Dich versendeten ,,Buchungswunsches” zugeschickt habe, unterschrieben hat und ich Dir in einer zweiten E-Mail die finale Buchung bestätige. Erst mit dieser zweiten E-Mail an Dich ist die Buchung finalisiert.

Direkte Umbuchungen auf einen anderen Ort, Art, Zeit und/oder Umfang sind nicht möglich, hierzu ist ein neuer Vertragsabschluss erforderlich. Dies gilt für den Endkunden, für Dich sowie für mich.

§ 3 Promotion / Nutzung Kundendaten

  • Sollte der Kunde, oder eine andere Person, die im Zusammenhang mit dieser Weitervermittlung steht (zum Beispiel Zuschauer vor Ort) Dich für ein zukünftiges Event buchen wollen, so vereinbaren wir, dass der Kontakt im Nachgang und die Buchung ausschließlich über mich zu erfolgen hat. Diesbezüglich gibst Du der entsprechenden Person bitte meine Kontaktdaten weiter. Eine Aushändigung Deiner eigenen Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, Adresse Webseite, Visitenkarten etc.) ist nicht erlaubt.
  • Auch Auskünfte zu eventuellen Gagen vor Ort sind nicht erlaubt. Auch hierzu soll der Interessent mich kontaktieren um alle Details zu besprechen.​
  • Eigenwerbung vor Ort (zum Beispiel durch Verteilung Deiner eigenen Visitenkarten oder Aufstellung von Bannern) ist nicht erlaubt.
  • Am Tag Veranstaltungstag selbst: Bitte teile dem Kunden bei dem Wunsch länger zu spielen die zusätzlichen Kosten mit und dass diese zusätzlichen Kosten von mir nachträglich in Rechnung gestellt werden. Eine Rechnungsstellung über Dich über die zusätzlichen Kosten ist nicht erlaubt. Vergiss nicht, mir innerhalb von zwei Tagen nach der Buchung die zusätzliche Zeit / Spielzeit mitzuteilen. Für die vor Ort zusätzlich vereinbarte Gage bezüglich der verlängerten Spielzeit gehen 10 % Provision an mich. Wichtig: Auch hier stelle ich dem Kunden den zusätzlichen Betrag nach der Veranstaltung in Rechnung. Sprich Deine Rechnungsstellung über die zusätzliche Gage erfolgt nach der Show ebenfalls direkt an mich.
  • Die Daten des Kunden dürfen deinerseits nur zu Erfüllung der Buchung genutzt werden. Du verpflichtest Dich ferner zu Folgendem:
  • Die Speicherung der Daten des Kunden deinerseits erfolgen nur bis zur abgeschlossenen Show. Im Nachgang müssen diese deinerseits gelöscht werden.​
  • Eine Weiterleitung der Kundendaten an Dritte ist nicht gestattet.
  • Eine Kontaktierung des Kunden deinerseits nach dem Veranstaltungsdatum ist nicht gestattet.
  • Auch eine Kontaktierung (vor oder nach stattgefundener Veranstaltung) des Kunden für Zwecke, welche nicht im direkten Zusammenhang mit der Weitervermittlung dieser einen Buchung stehen (zum Beispiel zum Zweck der erneuten Akquirierung des Kunden) ist nicht erlaubt.
  • Selbstverständlich ist es Dir als freiberuflicher Künstler erlaubt, selbstständig Verträge abzuschließen, insofern diese Kunden nicht über mich kamen / kommen.

§ 4 Besondere Vereinbarungen

  • Bitte ruf den Kunden spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungsdatum an, damit er Dich einmal kurz kennenlernen kann und um eventuell noch ausstehende Details, die wir beide nicht besprochen haben im Vorfeld, zu besprechen.
  • Teile ihm hier auch noch einmal mit, wann Du ungefähr vor Ort eintreffen wirst.​
  • Es wird meinerseits mit dem Kunden immer vereinbart, dass für Deine Verpflegung vor Ort gesorgt wird.
  • Ferner erhält der Kunde von mir im Vorfeld einen ,,Technical Rider” (siehe unten) als Orientierung, insofern er eine Stand-up Show buchen möchte.
  • Sollte ein Mikrofon notwendig sein aufgrund der Zuschauergröße, so musst Du dies gem. ,,Technical Rider” selber mitbringen.​
  • Ruf im unwahrscheinlichen Fall einer Katastrophe oder bei unvorhersehbaren Problemen sofort den Kunden und mich an. Halte den Kunden und mich auf dem Laufenden.
  • Alle deinerseits erhaltene Kenntnisse über geschäftsinterne Prozesse (wie zum Beispiel genutzte Dokumente, Vorlagen, Anschreiben, diese etc.) von mir dürfen deinerseits weder vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder selber genutzt werden. Generell gilt ein absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten.

§ 5 Sonstiges

  • Es besteht kein Beschäftigungsverhältnis, sondern die Annahme der vermittelten Buchung erfolgt deinerseits als Freiberufler. Somit bist Du auch selbstständig zur korrekten Meldung und Abführung von Steuern, Beiträgen für die Sozialversicherung und weiteren eventuell verpflichtenden Abgaben (wie z.B. für die Künstler Sozialkasse) an die entsprechenden Ämter / Institutionen verpflichtet.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.
  • Wenn durch Verschulden deinerseits der Endkunde eine Vertragsstrafe geltend macht, so bin ich davon freigestellt und Du musst diese selber tragen.
  • Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgeändert  werden. Handschriftliche Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen gelten als unwirksam.​
  • Die Vertragsparteien vereinbaren für den Fall der rechtlichen Auseinandersetzung, dass der Gerichtsstand das Amtsgericht Siegburg ist. Diese Bestimmung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
  • Es gilt immer ausschließlich deutsches Recht.

Technical Rider (Bühnen- / Stand-up Show)

Wird vorab an Kunden geschickt zur Orientierung!

Auftrittsfläche (generell):

Freie Auftrittsfläche (ca. 3×3 Meter / frei von Kabeln, Mikrofonständern, Rednerpulten, Instrumenten etc.)

Mindestabstand zu der ersten Zuschauerreihe: mindestens 1,5 Meter, jedoch nicht mehr als 2,5 Meter

Die optimale Sitzpositionierung der Gäste ist frontal und ohne Seiteneinblick (s. Skizze).

Zusätzlich erforderlich ab 150 Personen:

Erhöhte Bühne (frei von Kabeln, Mikrofonständern, Rednerpulten, Instrumenten etc.)

Empfehlenswerte Höhe: ab ca. 40 cm => Treppe frontal ins Publikum ist notwendig

Eine Möglichst ruhiger Bühnenhintergrund

Sonstiges

Ein verschließbarer, beheizbarer Einzelgarderobenraum in direkter Bühnennähe, in welchem sich ein Tisch, ein Stuhl sowie eine Aufhängmöglichkeit für entsprechende Garderobe befinden.

2 Flaschen Wasser in der Garderobe.

Für die Verpflegung des Künstlers (Versorgung mit Speisen) vor Ort wird gesorgt.

Um Störungen zu vermeiden, sollte während der Show kein Getränkeservice o.ä. stattfinden.

Kurze Anmoderation der Show seitens des Veranstalters. => Ein bereits vorgeschriebener Ankündigungstext wird Ihnen vorab bereitgestellt.

Ton & Licht:

Dimmbares Saallicht, welches auf unter 50 % gedimmt werden kann während der Show (nur wenn eine Frontalbeleuchtung vorhanden ist).

Helles & warmes Bühnenlicht, auf die Mitte der Bühne zentriert (bei erhöhter Bühne)

Ab 50 Personen: Soundanlage notwendig für das mitgebrachte Mikrofon (Anschluss Mikrofon: XLR oder Klinkenanschluss 6,3 mm).​

Techniker/DJ, welcher sich bei der Probe (Soundcheck) und während der Show um Licht & Ton kümmert

Techniker/DJ muss freie Sicht auf das Bühnengeschehen haben

Ab 250 Personen: Verfolger wünschenswert

=> Auf Wunsch übernehmen wir gerne die Absprache bzgl. technischer Details mit dem Techniker für Sie.
Kamera (ab 250 Personen empfehlenswert):

Eine Live-Kameraübertragung auf eine (entsprechend große) Leinwand.

Die empfehlenswerte Positionierung der Leinwand ist über oder neben der Bühne (für ruhigen Bühnenhintergrund).

Die Kamera sollte frontal filmen mit der Möglichkeit auf Zoom für Nahaufnahmen.

Bei der Probe und während der Show ist die Anwesenheit des zuständigen Kameramanns erforderlich.

=> Sollten einige Punkte nicht realisierbar sein, bitte um Rücksprache.

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